Im Zuge der Haushaltsplanberatungen zum Nachtragshaushalt 2020/2021 haben die Fraktionen der Freien Wähler und der CDU die Verwaltung gebeten, eine Wohnbebauung des Grundstücks zwischen der Schule und dem Kindergarten im Neugreuth zu prüfen. Die Fraktion der GRÜNEN hat dazuhin beantragt, Haushaltsmittel für ein dortiges Konzeptvergabeverfahren bereit zu stellen.
Ein Konzeptvergabeverfahren ist ein spezielles Verfahren zur Vergabe von Bauland, das nicht nur auf den erzielbaren Kaufpreis, sondern auch auf die geplante Verwendung, die Architektur, nachhaltige Bauweise bzw. Baustoffe, umweltschonende Energieversorgung, soziale Angebote und ähnliche Zielsetzungen achtet. Auch wenn viele Gemeinderäte diesen Ansatz teilen, muss man doch feststellen, dass es für Metzingen etwas Neues ist. Wie definiert man denn, was nachhaltig und umweltschonend ist? Woran misst man eine flächenschonende Bauweise? Wie gewährleistet man eine bezahlbare Miete oder Belastung?
All dies sind Fragen, die es zu klären gilt, bevor man entscheiden kann, welcher Bauträger zum Zuge kommen kann. Wer das noch nicht gemacht hat, steht vor einem Berg von Arbeit. Natürlich kann man sich bei anderen Kommunen erkundigen und aus deren Erfahrungen lernen. Nichts falsch zu machen ist ein wichtiger Beweggrund, denn wo Konkurrenz ist, wird auch Fairness erwartet. Rechtsberatung alleine ist allerdings nur ein Aspekt – es geht um weit mehr.
Metzingen ist nicht die erste Stadt, die vor dieser Herausforderung steht. Es waren primär größere Städte, die sich zu einer gezielten Wohnungsbaupolitik gezwungen sahen und steuernd in den durch Mangel gekennzeichneten Wohnungsmarkt eingegriffen haben. Im Laufe der Zeit und durch die wachsende Nachfrage nach gemeinwohlorientierten Lösungen hat auch die Politik auf Landesebene erkannt, dass diese „best practices“, wie es neudeutsch heißt, auch kleineren Kommunen an die Hand gegeben werden sollten.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg hat im Juli 2020 die „Wohnraumoffensive BW“ gestartet und dabei versucht „Neue Wege zu finden, die den Kommunen des Landes auf dem Weg zu mehr bezahlbarem, sozial gemischtem Wohnraum gerecht werden, die eine aktive kommunale Bodenpolitik ermöglichen und die zugleich innovatives Planen und Bauen befördern“. Hierzu wird auf eine Gesellschaft gesetzt, die zu über 80 % im Eigentum des Landes steht.
Die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH steht im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau den Kommunen in allen Fragen des Grundstücksfonds, des Kompetenzzentrums und der Wiedervermietungsprämie zur Verfügung. Dies beginnt mit einer für die Kommunen kostenlosen „Basisberatung“ bei der diesen individuell ein Überblick über die Ziele und Möglichkeiten der Wohnraumoffensive BW vor dem Hintergrund der Schaffung bezahlbaren Wohnraums gegeben wird. Grundbaustein ist ein Baukasten mit insgesamt sieben Beratungspools, die von der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH gesamthaft mit einer Basis-Beratung und als Lotse flankiert werden. Die Kommunen können flexibel und individuell entscheiden, welche Beratungsleistungen sie in Anspruch nehmen.
Ob die Stadt Metzingen tatsächlich diesen Weg gehen wird, wissen wir noch nicht. Zuerst muss der Gemeinderat am 11. Februar 2021 den Haushalt verabschieden und der Verwaltung den Auftrag erteilen, das Grundstück baurechtlich für den Wohnungsbau bereit zu stellen.